Die Angebote unserer Einrichtung basieren auf drei Säulen:
Stationäres Projekt
Das Wohnprojekt Sprungbrett e.V. bietet jungen Menschen einen verlässlichen Lebensort, indem die Möglichkeit besteht, die bereits erworbenen Fähigkeiten und Fertigkeiten weiterzuentwickeln, eigene Lösungsstrategien zu entwickeln und umzusetzen.
Rechtsgrundlagen für die Aufnahme im stationären Bereich sind die §§ 27, 34, 35a, 41 SGB VIII.
Eltern-Kind Maßnahme
Das Betreuungsangebot richtet sich an junge Eltern mit einem Kind, die im Hinblick auf eine selbständige und eigenverantwortliche Lebensführung mit ihrem Kind noch Betreuung und Unterstützung benötigen.
Rechtsgrundlage für die Aufnahme sind die §§19, 41 in Verbindung mit §19 SGB VIII.
Ambulante Hilfen
Das ambulante Jugendhilfeangebot des Sprungbrett e.V. berät und unterstützt Familien, Kinder und Jugendliche aufsuchend in ihren häuslichen, schulischen und sozialen Lebensräumen. EIN- bis mehrmals pro Woche widmen sich Fachkräfte und Familien gemeinsam erzieherischen und sozialen Fragen und Problemen.
Rechtsgrundlage richtet sich nach den §§ 30 und 31 SGB VIII.
Die Belegung der Einrichtung erfolgt durch regionale und überregionale Jugendämter.